Wenn Sie Google Analytics nutzen, verarbeitet Google Daten in Ihren Auftrag.
Deswegen müssen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Google schließen.

Ab Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25.Mai können dann auch deutsche Websitebetreiber die elektronische Zustimmung nutzen.

Dazu einfach in der Verwaltungsansicht auf Kontoebene in den Kontoeinstellungen ganz unten auf „Zusatz anzeigen“ klicken, dann auf „Zustimmen“ und schließlich abspeichern.

Auftragsverarbeitung Google Analytics